ALPENRINDPlus

Haltungsform 3 Programm Alpenrind GmbH

Mit ALPENRINDPlus setzen wir bei Alpenrind neue Qualitätsmaßstäbe! In Zusammenarbeit mit Landwirten in der Region, Kontrollstellen vor Ort und der anschließenden Veredelung unter Alpenrind garantieren wir bestes Rindfleisch.

Die Produkte von Alpenrind’s ALPENRINDPlus stammen aus Deutschland und werden ausschließlich unter QS-Kriterien erzeugt. Die Teilnahme des landwirtschaftlichen Betriebes am QS-System als zertifizierter Systempartner ist dabei eine notwendige Mindestvoraussetzung.

Durch genügend Platz, Freilauf und frischer Luft oder Weide wird bereits durch unsere Landwirte sichergestellt, dass Tierschutz an oberster Stelle stehen – die Qualität ist somit reine Haltungssache!

alpenrind plus logo

Kriterien Erzeugerbetriebe

Teilnehmende landwirtschaftliche Betriebe erfüllen in den jeweils gültigen Fassungen

  • Die gesetzlichen Vorgaben
  • Die Kriterien der QS Qualität und Sicherheit GmbH
  • Die Kriterien der ITW Initiative Tierwohl in der Rindermast
  • Die Kriterien der Haltungsform-Stufe 3 in der Rindermast und/oder Milchviehhaltung
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Verpflichtende Programmteilnahme QS bzw. QM++

Als Grundvoraussetzung einer Teilnahme am Programm ALPENRINDPlus gilt die verpflichtende Teilnahme an den Programmen „Qualität und Sicherheit (QS)“ bzw. “Zusatzmodul QM++“ sowie die damit verbundene Zertifizierung bzw. Lieferberechtigung.

Die Kriterien der vorgenannten Programme sind in den jeweils gültigen Leitfäden ersichtlich und zählen als mitgeltende Unterlage im Programm ALPENRINDPlus.

Platzbedarf

Die Einhaltung der nachfolgenden Kriterien ist für teilnehmende Betriebe im Programm ALPENRINDPlus obligatorisch. Der Platzbedarf der jeweiligen Kategorien kann den Mindestanforderungen der Haltungsform 3 entnommen werden.

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Rindermast Jungbullen/Färsen/Ochsen

Laufstall Mindestfläche:

  • Bis 150 kg: 1,5 m² pro Tier
  • Über 150 kg bis 220 kg: 2,0 m² pro Tier
  • Über 220 kg bis 400 kg: 3,0 m² pro Tier
  • Über 400 kg: 4,0 m² pro Tier
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Milchviehhaltung

  • Laufstall mit Liegeboxen: Tierliegeverhältnis 1:1 oder
  • Laufstall ohne Liegeboxen: Über 350 kg Lebendgewicht Mindestfläche 5 m² /Tier oder
  • 1000 m² Weidefläche

Haltungsvorgaben/Außenklima

Tiere im Programm ALPENRINDPlus müssen Außenklimareize ausgesetzt sein. Der Außenklimareiz kann durch einen Offenfrontstall oder den Zugang zu Außenflächen erfüllt werden.

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Rindermast Jungbullen/Färsen/Ochsen

  • Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier pro Tier im Laufhof)
  • Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage und 6 Stunden am Tag)
  • Offenfrontlaufstall
  • 30 % der Summe der Wandfläche beider Längsseiten des Stalles müssen dauerhaft geöffnet sein. Die Verteilung der offenen Fläche auf die beiden Längsseiten ist variabel, sie sollte sich aber über die gesamte Länge der Seite(n) erstrecken. Dachöffnungen oder Türen/Tore werden nicht in die Berechnung der offenen Fläche einbezogen. Feste Spaceboards gelten als offene Front, sofern der Schlitzanteil zwischen den Spaceboards in Summe den o.g. Vorgaben entspricht. Ein Verschluss darf zeitweise erfolgen, wenn die Witterungsverhältnisse die Tiergesundheit beeinträchtigen könnten. Zum temporären Verschluss können Rollwände aus Planen (Curtains) sowie bewegliche Schlitzwände (Spaceboards) genutzt werden. Die Zeit und Dauer des Verschlusses sind mit Angabe des Grundes zu dokumentieren. Vogelschutz- und Windbrechnetze gelten nicht als Verschluss und können dauerhaft genutzt werden. Durch die Öffnungen in einer oder beiden Längsseiten des Stalls muss eine Frischluftzirkulation und -qualität gewährleistet sein, die vergleichbar mit einer Schwerkraftlüftung ist. Der Bewegungs- oder Liegebereich/die Buchten aller Tiere sollten direkt an die offene(n) Stallseite(n) grenzen.
  • Anbindehaltung ist unzulässig
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Milchviehhaltung

  • Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof (mind. 3 m²/Tier)
  • Laufstallhaltung mit Weidegang (mind. 120 Tage und 6 Stunden am Tag)
  • Offenfrontlaufstall
  • 25 % der Summe der Wandfläche beider Längsseiten des Stalles müssen dauerhaft geöffnet sein. Die Verteilung der offenen Fläche auf die beiden Längsseiten ist variabel. Dachöffnungen oder Türen/Tore werden nicht in die Berechnung der offenen Fläche einbezogen. Ein Verschluss darf zeitweise erfolgen, wenn die Witterungsverhältnisse die Tiergesundheit beeinträchtigen könnten. Zum temporären Verschluss können Rollwände aus Planen (Curtains) sowie bewegliche Schlitzwände (Spaceboards) genutzt werden. Die Zeit und Dauer des Verschlusses sind mit Angabe des Grundes zu dokumentieren. Vogelschutz- oder Windbrechnetze gelten nicht als Verschluss und können dauerhaft verwendet werden.
  • Anbindehaltung ist unzulässig

Komforteinrichtung in der Milchviehhaltung

Milchkühen (laktierend und trockenstehend) werden in Gruppenhaltung (Laufstall) Scheuermöglichkeiten in Form einer Scheuer-Kratz-Bürste zur Verfügung gestellt. Weiterhin müssen die Scheuermöglichkeiten allen Tieren frei zugänglich sein.

Fütterung

Die teilnehmenden Betriebe setzen Futtermittel ohne Gentechnik ein. Mindestens ab sechs Monate vor der Schlachtung muss dies durchgängig dokumentiert und nachweisbar sein.

Tiergesundheit und Tierwohl

Enthornung

Die Enthornung der Kälber (falls auf dem teilnehmenden Betrieb praktiziert) darf nur mit Schmerzlinderung und mit einem Lebensalter der Tiere < 6 Wochen vom Landwirt durchgeführt werden.

QS-Antibiotikamonitoring

Die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring ist obligatorisch. Sichergestellt wird dies über eine aktuelle Zertifizierung bzw. Lieferberechtigung im Programm QS.

QS-Befunddatenmonitoring

Die Teilnahme am QS-Befunddatenmonitoring ist obligatorisch. Sichergestellt wird dies über eine aktuelle Zertifizierung bzw. Lieferberechtigung im Programm QS.

Prüfkonzept

Die oben definierten Erzeugerkriterien sowie deren Umsetzung sollen einmal jährlich und unabhängig kontrolliert werden.

Anforderungen an die Zertifizierungsstellen

Die teilnehmenden Betriebe werden von unabhängigen Zertifizierungsstellen auf die Einhaltung der Kriterien kontrolliert. Als Basis dient eine Akkreditierung der Zertifizierungsstelle im Bereich Land- und Ernährungswirtschaft, die Erfahrung in der Zertifizierung innerhalb der Rinderhaltung aufweisen kann.

Damit verbunden hat die Zertifizierungsstelle einen Auditor zu stellen, welcher als qualifizierter Sachverständiger, die Kriterien vor Ort überprüfen kann.

Anerkennung anderer Standards

Erzeugerbetriebe, welche bereits für ein bei der Haltungsform zugelassenes Programm der Stufe 3 – Außenklima kontrolliert, zertifiziert und zugelassen sind, erhalten ohne separate Vor-Ort-Kontrolle eine entsprechende Anerkennung für das Programm.

Derzeit sind im Bereich Milchvieh die beiden Programme QM++ und DLG Silber anerkannt. Grundvoraussetzung ist, dass alle Kriterien nachweislich im Rahmen einer Kontrolle erfüllt wurden.

Im Zuge der Anerkennung sind bei der Qualitätsprogrammvergabe am Schlachthof folgende Prüfschritte zu berücksichtigen:

  • Die Prüfung der Lieferberechtigung ist bei jeder Schlachtung anhand einer Datenbankabfrage beim Programmträger vorzunehmen. Nach erfolgreicher Onlineprüfung kann eine Zuordnung vorgenommen werden.
  • Die Anerkennung erstreckt sich über den Zulassungszeitraum des bereits zertifizierten und zugelassenen Programms.

Kennzeichnung der Produkte

Einstufung und Kennzeichnung Haltungsform 3

Produkte des Programms AlpenrindPlus können im Lebensmitteleinzelhandel ausgelobt und entsprechend gekennzeichnet werden. Erfolgt die Kennzeichnung gegenüber dem Endverbraucher über die eigenen Haltungsformprogramme des Lebensmitteleinzelhandels ist eine Anerkennung von AlpenrindPlus in diesen Programmen obligatorisch. Hierzu kann das Layout der Verpackung mit dem Logo der Haltungsform, dem Logo AlpenrindPlus sowie dem Logo des LEHs versehen werden.

Abstufung Haltungsform 4

Die Abstufung von Tieren der höherwertigeren Haltungsform-Stufe 4 – Premium zur Stufe 3 – Außenklima wird bei AlpenrindPlus in Ausnahmefällen akzeptiert. Die für eine mögliche Abstufung relevanten Programme sind derzeit DLG Gold zu DLG Silber, da die jeweiligen Programme aufeinander aufbauen.

NEU!